15.04.2023

Überarbeitung der Hamburger Kindertagespflegeverordnung

Anhabung der Kindertagespflegegeldsätze

Ab 1. Mai 2023 tritt die neue Kindertagespflegeverordnung für Hamburg in Kraft.

 

Alle Kindertagespflegepersonen in Hamburg erhalten deutlich mehr Geld.
Zum 1. Mai werden die Tagespflegegelder ganz neu aufgestellt:


Am 11. April hat der Senat die lang erwartete Änderung der Kindertagespflegeverordnung beschlossen, mit der die Rahmenbedingungen für die Kindertagespflege in Hamburg stark verbessert werden: Ab 1. Mai werden die Verdienstmöglichkeiten der Kindertagespflegepersonen durch die deutliche Anhebung der Tagespflegegelder erheblich gesteigert. Gleichzeitig werden die Qualifizierungsanforderungen an die Kindertagespflegepersonen erhöht und verbindlich an den bundesweit anerkannten Standard angepasst.

Bei der Neuaufstellung der Tagespflegegelder wurde sich an den Tariflöhnen in vergleichbaren Tätigkeiten orientiert. Dabei wurden sowohl das Erziehungsgeld für alle Qualifikationsstufen als auch die Sachkostenpauschalen angehoben. Das Erziehungsgeld in der Qualifikationsstufe 1 orientiert sich am Mindestlohn. In der Qualifikationsstufe 3 orientiert sich das Erziehungsgeld zukünftig am unteren Bereich des Tariflohnes einer Erzieherin bzw. eines Erziehers. Das Erziehungsgeld für die Qualifikationsstufe 2 berechnet sich aus dem Entgelt für die Qualifikationsstufe 1 plus 1/3 des Abstandes zum Entgelt für die Qualifikationsstufe 3.

Bei der Neuaufstellung der Sachkostenpauschalen wurde zum einen der erhebliche Preisanstieg im Jahr 2022 berücksichtigt, welcher mit der automatisierten Steigerung der Tagespflegegelder zum 1. September jeden Jahres ja nur verzögert ausgeglichen werden kann. Zum anderen wurde den wachsenden Bedarfen für Investitionen aufgrund gestiegener Anforderungen z. B. für Brandschutz- oder Hygieneauflagen Rechnung getragen. Auch der Mietkostenzuschuss innerhalb der Sachkostenpauschale 2, welchen Großtagespflegestellen zur Anmietung externer Räumlichkeiten erhalten können, wurde den erheblich gestiegenen Mieten angepasst.

Seit der Teilnahme Hamburgs am Bundesprogramm ProKindertagespflege von 2019 bis 2021 wurde die Qualifizierung für Kindertagespflegepersonen auf das bundesweit anerkannte Curriculum des kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuches Kindertagespflege (QHB) umgestellt. Mit der Änderung der KTagPflVO wurde das QHB nun als Qualifizierungscurriculum verbindlich festgeschrieben. Hamburg passt seine Standards auf diese Weise den bundesweit etablierten Qualitätsstandards in der Ausbildung von Kindertagespflegepersonen an.

Die tätigkeitsvorbereitende Qualifizierung erhöht sich von 45 auf 160 Unterrichtseinheiten, zuzüglich 80 Stunden Praktikum und 100 Selbstlernunterrichtseinheiten. Die tätigkeitsbegleitende Grundqualifizierung wird auf 140 Unterrichtseinheiten und 40 Selbstlernunterrichtseinheiten verlängert. Mit dem neuen Curriculum wird stärker als in der bisherigen Qualifizierung an bereits vorhandene Kompetenzen der zukünftigen Kindertagespflegepersonen angeknüpft. Außerdem erhält die Qualifizierung mit der Einführung von zwei verbindlichen Praktika sowohl in der Kita als auch in der Kindertagespflege einen stärkeren Praxisbezug.

Eine weitere deutliche Verbesserung für die Kindertagespflegpersonen besteht in der Verlängerung der betreuungsfreien Zeit, für welche das Tagespflegegeld weitergezahlt wird. Diese erhöht sich von vier auf maximal fünf Wochen (bei einer Fünf-Tage-Woche) im Jahr.

Insgesamt stellen die Änderungen in der Verordnung eine enorme Verbesserung der Rahmenbedingungen in der Kindertagespflege dar. Es ist zu hoffen, dass die Kindertagespflege hierdurch insgesamt attraktiver wird und die Fachkräfte in diesem Tätigkeitsfeld gehalten werden können. Kindertagespflege soll in Hamburg als flexible und alternative familiennahe Betreuungsform erhalten und gestärkt werden, damit Eltern auch weiterhin die Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen Betreuungsformen haben.

Wir möchten hier gerne anmerken, dass der Hamburger Tagesmütter und -väter e.V. Projektpartner und Impulsgeber bei der Umsetzung des Bundesprogramms "ProKindertagespflege" in Hamburg war. Die Teilnahme am Projekt und die Beantragung der Bundesgelder erfolgten erst nach der eindringlichen  Forderung des Vereinsvorstands an die zuständige Behörde, die Möglichkeiten, dieses Projekts nicht ungenutzt zu lassen. Bei der Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen in Hamburg hat der Verein sich intensiv eingebracht.

Genaue Informationen zu den Änderungen erhalten Sie in diesem Informationsblatt.
Es wurde eine Pressemitteilung des Senats veröffentlicht.

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